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Rechtsberatung

Das allgemeine Mietrecht gehört genauso zu meinem regelmäßigen Beratungsumfang wie das allgemein Vertragsrecht und Versicherungsrecht.

Als Vermieter haben Sie mit Ihrem Mieter Probleme oder wollen ein Mietverhältnis beenden. Dann sind Sie bei mir richtig. Seit Jahren berate und vertrete ich einerseits Vermieter bei Schwierigkeiten mit den Mietern oder auch der Hausverwaltung, anderseits berate und vertrete ich auch Mieter bei Mietmängeln, Kündigungen oder überprüfe Ihre Nebenkostenabrechnungen.

Neben den allgemeinen Kenntnissen im Vertragsrecht verfüge ich auch über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Mietrecht, die ich im Rahmen meiner Beratung und Vertretung gerne an Sie weitergebe.

Zum allgemeine Vertragsrecht gehören sämtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung oder Beendigung eines Vertrages, bei Auftreten von Mängeln oder auch Vertragserfüllungsproblemen. Natürlich ist hiervon auch umfasst die Widerrufs- und Rücktrittsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Verträgen.

Versicherungsrecht ist ein aus der allgemeinen Rechtsanwaltspraxis nicht mehr wegzudenkendes Rechtsgebiet. Das Versicherungsrecht ist einerseits natürlich in Gesetzen geregelt, aber immer mehr durch die Rechtsprechung geprägt. Ich helfe Ihnen daher gerne bei Problemen mit der Versicherung, egal um welche Art von Versicherung es geht, z.B. wenn die private Krankenversicherung die Übernahme von Behandlungskosten ablehnt, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung den Vertrag beendet aufgrund angeblicher nicht genannter Vorerkrankungen usw. Es ist ein weitreichendes Gebiet, in dem Probleme auftreten können.

Fragen Sie bei mir an und ich berate Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben. Ein Anruf genügt und ich kann Ihnen kurzfristig einen Termin für eine Beratung vorschlagen.